So wären etwa Auflagen gestützt auf das Bau-, Raumplanungs- und Umweltschutzrecht beim BVU anfechtbar. Vernünftigerweise muss nicht für jede einzelne Aktivität ein gesondertes Gesuch eingereicht werden. So kann eine Bewilligung auch für einen längeren Zeitraum ausgesprochen werden, sofern der gleiche Standort, von den gleichen Personen unter den gleichen Voraussetzungen benutzt wird. Sollte die Bewilligungspflicht als solche nicht eingehalten werden, so hat sie der Gemeinderat mittels Bussen durchzusetzen. Bei der Aussprechung der Bussen ist das jeweilige Verschulden mit zu berücksichtigen.