Werden allfällige mit der Bewilligung erteilte Auflagen nicht eingehalten, so kann der Gemeinderat die Bewilligung entziehen. Zudem könnten zukünftige weitere Gesuche der gleichen Personen verweigert werden. 108 Gemeindeversammlung; die Versammlungsteilnehmenden können nicht die Absetzung eines angekündigten Verhandlungsgegenstandes beschliessen. Entscheid des Departements Volkswirtschaft und Inneres, Gemeindeabteilung, vom 7. Februar 2008 in Sachen B. gegen die Einwohnergemeinde Y.