Bei der eingeführten Bewilligungspflicht handelt es sich um eine klassische Polizeierlaubnis. Das heisst, dass die Gesuche zu bewilligen sind, sofern keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften durch die konkrete Modellflugaktivität verletzt werden. Erteilt der Gemeinderat eine Bewilligung nicht oder nur unter Auflagen, ist der entsprechende Rechtsweg zu öffnen. So wären etwa Auflagen gestützt auf das Bau-, Raumplanungs- und Umweltschutzrecht beim BVU anfechtbar. Vernünftigerweise muss nicht für jede einzelne Aktivität ein gesondertes Gesuch eingereicht werden.