Damit lassen sich auf die bestehenden Örtlichkeiten angepasste Lösungen finden, die der jeweiligen Situation gerecht werden. Ob die Bewilligungspflicht in jedem Fall mit dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit vereinbar ist, braucht hier nicht geprüft zu werden. Für die Gemeinde V. ist die Verhältnismässigkeit jedenfalls aufgrund der entstandenen Problematik der gehäuften Modellflugaktivitäten gegeben. Auf diese Art und Weise lässt sich sicherstellen, dass keine Schutzgüter beeinträchtigt werden. Damit die Bewilligungspflicht ihren Zweck erfüllen kann, ist ihre Einhaltung auch durchzusetzen, wenn zeitweise nur wenige Modellflieger ihrem Hobby nachgehen.