Mit anderen Worten verlangt der Grundsatz der Verhältnismässigkeit, dass eine Einschränkung nicht über das hinausgeht, was notwendig ist, um den Zweck zu erfüllen, welchem sie dient. aa) Die Ausübung der Modellfliegerei kann verschiedenartige Auswirkungen auf Polizeigüter haben. Neben den übermässigen Lärmimmissionen ist etwa auch an den Sicherheitsaspekt zu denken. Es spricht deshalb nichts dagegen, für die Modellfliegerei eine Bewilligungspflicht ins kommunale Polizeireglement aufzunehmen. Damit lassen sich auf die bestehenden Örtlichkeiten angepasste Lösungen finden, die der jeweiligen Situation gerecht werden.