684 ZGB (Berner Kommentar, Band IV, Das Sachenrecht, Bern 1975, N 1 zu Art. 684). Im Unterschied zum privatrechtlichen Immissionsschutz zerfällt der öffentlich-rechtliche Immissionsschutz in mehrere Rechtsgebiete, die sich gegenseitig ergänzen, aber nicht immer von den gleichen Prinzipien und Zielsetzungen geleitet sind. Da Immissionen zu den räumlichen Auswirkungen der Grundstücksnutzung auf die Umwelt gehören, mit denen sich das Bau-, Raumplanungs- und Umweltschutzrecht befassen, richtet sich deren Zulässigkeit in erster Linie nach baurechtlichen Kriterien (AGVE 1981, S. 136). Der gestützt auf ein kommunales Reglement statuierte polizeiliche Immissionsschutz hat neben dem Umwelt-