aa) Der Immissionsschutz ist in zwei selbständige Normenkomplexe gespalten, in den privatrechtlichen und den öffentlich-rechtli- chen Immissionsschutz. Als Folge davon existieren zwei Immissionsschutzregelungen, die nach herrschender Lehre und Praxis getrennt und in Bezug auf den Inhalt und das Verfahren zu deren Geltendmachung unabhängig sind. Der privatrechtliche Immissionsschutz wird im Zivilgesetzbuch (ZGB) geregelt.