Im vorliegenden Fall kommen als mögliche Polizeigüter die öffentliche Sicherheit sowie die öffentliche Ruhe, also der Schutz vor Lärm, in Frage. Aus der angefochtenen Verfügung lässt sich lediglich darauf schliessen, dass das Modellflug-Verbot zum Schutz der Bevölkerung vor übermässigen Lärmimmissionen ergangen ist. Sollten auch Sicherheitsaspekte massgebend gewesen sein, so wäre die Verfügung jedenfalls in dieser Hinsicht ungenügend begründet. 496 Verwaltungsbehörden 2008