falls kein Gebrauch gemacht. Hingegen hat er die Ausübung der Modellfliegerei im Polizeireglement (PR) einer Bewilligungspflicht unterstellt. […] 4. Der Gemeinderat V. hat ein generelles Modellflugverbot für das ganze Gemeindegebiet angeordnet (Ziff. 3 der angefochtenen Verfügung). Wie in allen Bereichen des öffentlichen Rechts haben die Behörden bei der Anwendung des Rechts verschiedene Grundsätze zu beachten. Neben der Einhaltung des Gesetzmässigkeitsprinzips muss das staatliche Handeln im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sein (Art. 5 Abs. 1 und 2 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft [BV] vom 18. April 1999).