des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (GG) vom 19. Dezember 1978 obliegt dem Gemeinderat die Sorge für die lokale Sicherheit gemäss Gesetz über die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit (Polizeigesetz, PolG) vom 6. Dezember 2005 sowie der Erlass eines entsprechenden Reglements. Die Rechtsetzungsbefugnisse des Gemeinderates finden ihre Grenze grundsätzlich im Autonomiebereich der Gemeinde.