Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 00.15 Uhr und 05.00 Uhr, am Samstag zwischen 02.00 Uhr und 05.00 Uhr und an Sonn- sowie Feiertagen zwischen 02.00 Uhr und 07.00 Uhr geschlossen zu halten. Die im Gastgewerbegesetz verankerten Öffnungszeiten gelten für alle Gastwirtschaftsbetriebe - mit oder ohne Fähigkeitsausweis. Die Zeiten sind als exakte Termine zu verstehen. Die Schliessung des Gastwirtschaftsbetriebes bedeutet nicht nur die räumliche Verriegelung, sondern meint auch das Einstellen der Wirtetätigkeit. Eine weitere Bedienung anwesender Gäste ist nicht zulässig. b) Widerhandlungen gegen die Bestimmungen des Gastgewerbegesetzes oder gegen gestützt darauf ergangene