106 Gastwirtschaftsrecht; die Nichteinhaltung der Öffnungszeiten kann nicht mit der Anordnung einer Betriebsschliessung bestraft werden. Entscheid des Departements Volkswirtschaft und Inneres, Gemeindeabteilung, vom 10. November 2008 in Sachen C. gegen die Einwohnergemeinde Z. Aus den Erwägungen 2. a) Gemäss § 4 des Gesetzes über das Gastgewerbe und den Kleinhandel mit alkoholhaltigen Getränken (Gastgewerbegesetz; GGG) vom 25. November 1997 sind Gastwirtschaftsbetriebe von