Enthaltungen sind im Verfahren des einfachen Mehrs lediglich eine rechnerische Grösse, welche sich aus der Differenz aus den addierten Ja- und Nein-Stimmen zu den anwesenden Stimmberechtigten ergibt. Da den Enthaltungen keine Bedeutung zukommt, sind sie auch nicht auszuzählen. b) Im vorliegenden Fall hat der Versammlungsleiter unter Traktandum 5 über die Einführung der Kehrrichtgebühren abstimmen 492 Verwaltungsbehörden 2008