eigentümerbeiträge im dannzumaligen Zeitpunkt gemäss einem Beitragsplan oder Erschliessungsvertrag zusätzlich zu den Anschlussgebühren zu entrichten. Diese Verpflichtung ist bei jeder Handänderung dem jeweiligen Käufer zu überbinden." Gefordert wird hier von der Grundeigentümerin eine Leistung – sie muss gegebenenfalls Beiträge an eine Meteorwasserleitung zusätzlich zu den Anschlussgebühren entrichten und diese Verpflichtung auf einen allfälligen Käufer der Liegenschaft überbinden. Herrschaftsrechte in Bezug auf das Grundstück werden indes mit dieser Anordnung nicht berührt. Die Grundeigentümerin kann das Grundstück auch nach dieser Anordnung in gleicher Weise wie vorher