Demnach lässt eine realistische Einschätzung der gesamten Umstände nur den Schluss zu, dass die Vorlage auch ohne die unerlaubte Einflussnahme angenommen worden wäre. Das angefochtene Abstimmungsergebnis bringt daher den wirklichen Willen der Stimmberechtigten zum Ausdruck, weshalb eine Kassation der Abstimmung zu unterbleiben hat. 2005 Grundbuchrecht 611 VIII. Grundbuchrecht