Gleiches gilt auch für das vom Schulleiter an die Lehrkräfte gesandte E-Mail. Ganz generell ist es unzulässig über die offiziellen Abstimmungserläuterungen hinaus, staatliche Mittel und Wege für den Abstimmungskampf einzusetzen, sei dies nun über Publikationen in Zeitungen, über die Abgabe von Schreiben an die Schüler oder sei dies über schulinterne Mailnachrichten. Es ist nicht ersichtlich und wird vom Gemeinderat auch nicht vorgebracht, dass diese Aktivitäten der Schulpflege und des Schulleiters notwendig gewesen wären, um krassen Verzerrungen und Verfälschungen in der gegnerischen Abstimmungspropaganda entgegenzutreten oder grobe Fehler richtig zu stellen.