Insbesondere werden die von der Schulpflege und der Schulleitung eingesetzten Mittel, wie etwa die über die Schüler verteilten Schreiben an die Eltern und das E-Mail vom Schulleiter an das Lehrerkollegium, als unerlaubte Einflussnahme der Behörden in einem Abstimmungskampf bezeichnet. Der Gemeinderat hingegen erachtet diese als zulässige Informationsmittel (bezüglich des Schreibens und der Pressemitteilung) oder als schulinterne Angelegenheit (E-Mail) und räumt Schulpflege wie auch Schulleitung das Recht ein, sich zum Projekt zu äussern und dieses gegen aussen zu vertreten. a.)