126 Gemeindeversammlung; die Informationstätigkeit der Gemeindebehörden hat sich im Vorfeld einer Gemeindeversammlung grundsätzlich auf die gesetzlich vorgesehenen Abstimmungserläuterungen des Gemeinderates zu beschränken. Entscheid des Departements Volkswirtschaft und Inneres vom 29. November 2005 in Sachen X. gegen den Gemeinderat Y. Aus den Erwägungen