Es ist demnach festzuhalten, dass dem Versammlungsleiter ein Fehler unterlaufen ist und die Aufnahmen nicht rechtmässig erfolgt sind. Allerdings ist auch darauf hinzuweisen, dass diejenigen, welche die Filmaufnahmen bemerkt haben, sich während der Versammlung an den Versammlungsleiter hätten wenden können, um die Einstellung der Videoaufnahmen zu verlangen. Dies hat aber offenbar niemand für notwendig erachtet. 606 Verwaltungsbehörden 2005