Vorliegend wurde zwar nach unbestritten gebliebener Darstellung des Filmenden der Gemeinderat über die geplanten Videoaufnahmen orientiert. Dieser hat es jedoch in der Folge unterlassen, die Versammlungsteilnehmenden über die Tatsache zu informieren, dass gefilmt wird bzw. den Zweck der Aufnahmen bekannt zu geben und die Zustimmung der Teilnehmenden einzuholen. Es ist demnach festzuhalten, dass dem Versammlungsleiter ein Fehler unterlaufen ist und die Aufnahmen nicht rechtmässig erfolgt sind.