Der Stadtrat veröffentlichte das Baugesuch von B. am 1. September 2004 und legte es gleichzeitig öffentlich auf. Gegen das Baugesuch erhoben G. und N. am 21. September 2004 Einsprache. Der Stadtrat trat darauf nicht ein mit der Begründung, dass sie die Einsprachefrist um einen Tag verpasst hätten. Auf Beschwerde hin hob das Departement Bau, Verkehr und Umwelt den Nichteintretensentscheid auf. Aus den Erwägungen: