117 Einsprachefrist – Die Frist für die Erhebung von Einsprachen gegen ein Baugesuch beginnt einen Tag nach der Veröffentlichung zu laufen. Aus dem Entscheid des Departements Bau, Verkehr und Umwelt vom 15. Februar 2005 i.S. G. und N. gegen Stadtrat Aarau Sachverhalt: