Der eidgenössische Gesetzgeber setzt mit dieser Änderung die Strafverfolgungsschranken tiefer und bietet den Kantonen eine wichtige Hilfestellung in ihren Bemühungen, die häusliche Gewalt wirksam zu bekämpfen. Die Täter zur Verantwortung zu ziehen erschöpft sich jedoch nicht darin, 536 Verwaltungsbehörden 2005