Darunter sind aber strafrechtlich eindeutige Delikte zu subsumieren wie zum Beispiel Tätlichkeiten, Körperverletzung, Drohung, sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung. Aufgabe aller kantonalen Behörden ist es, häusliche Gewalt zu stoppen, Eskalationen zu verhindern sowie Opfer maximal und nachhaltig zu schützen. Täter sind zudem zur Verantwortung zu ziehen (weiterführend: http://www.ag.ch/interventionsprojekt), wobei sie in erster Linie strafrechtlich zu belangen sind.