2005 Ausländerrecht 533 2.4 Unbeachtlich ist auch das Vorbringen der Einsprecher, dass es für die Kinder bei der Lehrstellensuche besonders wichtig sei, über eine ordentliche Aufenthaltsbewilligung zu verfügen, da der Antritt einer Lehrstelle durch den Status der vorläufigen Aufnahme nicht ausgeschlossen wird und die mit dem Status der vorläufigen Aufnahme verbundenen Unsicherheiten und Beschränkungen praxisgemäss keine Elemente des Härtefalles darstellen (vgl. Urteil 2A.29/2001 vom 2. April 2001, insb. E. 1a und 2d). Zwar kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Nationalität oder der Aufenthalts-