115 Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung gestützt auf Art. 13 lit. f BVO - Gemäss kantonaler Praxis ist die finanzielle Unabhängigkeit (BGE 124 II 110) nicht gegeben, wenn eine Familie, die vorläufig aufgenommen ist, von der öffentlichen Hand teilunterstützt wird (E. 2.2 und 2.3) - Die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung einzig zum Zweck, dass der Jugendliche bei der Lehrstellensuche angeblich bessere Chancen hat, ist nicht zulässig (E. 2.4) Auszug aus dem Entscheid des Rechtsdienstes des Migrationsamts Kanton Aargau vom 10. August 2005 in Sachen Familie S. Aus den Erwägungen