2. 2.2 Der Einsprecher hält sich seit Oktober 1997, d.h. seit 7 ¾ Jahren und seine Familie seit August 1999, d.h. seit sechs Jahren in der Schweiz auf. Damit erfüllen die beiden ältesten Kinder A. und B., welche beide älter als 13 Jahre sind, die zeitlichen Anwesenheitsvoraussetzungen von fünf Jahren. Davon profitieren die übrigen