2004 Stimm- und Wahlrecht 505 X. Stimm- und Wahlrecht 129 Bezirkswahlen; sind im ersten Wahlgang weniger wählbare Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, so ist keine Nachmeldefrist von 5 Tagen nach § 30a Abs. 1 GPR anzusetzen, sondern eine Urnenwahl durchzuführen. Entscheid des Departementes des Innern vom 20. Oktober 2004 in Sachen X. gegen Bezirksamt Y. Aus den Erwägungen