g des Dekretes über die Umsetzung des Umweltschutzrechts [Umweltschutzdekret, USD] vom 27. Oktober 1998 mit Änderungen vom 20. August 2002). c) Nachdem der Gemeinderat U. die von der Abteilung für Umwelt festgestellte Vereinbarkeit des Bauprojektes mit den Vorschriften der NISV nicht in Frage gestellt hat, steht der Baubewilli-