1. a) Der Gemeinderat U. verneinte die Zulässigkeit der geplanten Erweiterung der Mobilfunk-Antennenanlage, da trotz Einhaltung der umweltschutzrechtlichen Voraussetzungen (deren Vereinbarkeit mit der Bundesverfassung nicht angezweifelt wurde) eine gesundheitliche Schädigung mangels entsprechender Studienresultate nicht gänzlich auszuschliessen sei. b)