1. a) (...) Unbestrittenermassen handelt es sich beim Landwirtschaftsbetrieb des Beschwerdeführers um ein landwirtschaftliches Gewerbe im Sinne von Art. 7 BGBB, welcher heute über zwei Wohnungen mit einer Bruttogeschossfläche von 343 m2 verfügt. Der Beschwerdeführer, dessen Ehefrau und eine Tochter in Ausbildung bewohnen die Betriebsleiterwohnung. Der Altenteil ist dagegen seit längerer Zeit vermietet. Damit der Sohn den Tierbestand besser überwachen kann, ist geplant, für ihn und seine Partnerin eine zusätzliche dritte Wohnung sowie eine Garage in die bestehende Remise Nr. 880 einzubauen.