119 Wohnraum in Landwirtschaftszone. - Voraussetzungen für zusätzlichen Wohnraum in der Landwirtschaftszone nach neuem Recht (Erw. 1). - Bestätigung der Praxis, dass für eine zusätzliche Wohneinheit in der Landwirtschaftszone u.a. ein Betriebsaufwand von mehr als 8'000 jährlichen Arbeitsstunden vorausgesetzt ist (Erw. 2). Entscheid des Regierungsrates vom 1. September 2004 i.S. A.K. gegen den Entscheid des Baudepartementes/Gemeinderates B. Aus den Erwägungen: