Diesbezüglich käme den Migrationsbehörden eine Schiedsrichterfunktion bei der Verteilung der (knappen) Studienplätze zu. Das würde aber eine unzulässige Einmischung in die Bildungspolitik und Ressourcenplanung des entsprechenden Hochschulkantons darstellen. 2004 Ausländerrecht 433