Zu vermeiden ist, dass der Ausbildungsaufenthalt zur Umgehung der Begrenzungsmassnahmen missbraucht wird. Insbesondere muss darauf geachtet werden, dass die ausländischen Schüler und Studenten ihre Teil- und Schlussexamen innerhalb angemessener Frist bestehen (Weisungen und Erläuterungen des IMES zu Einreise, Aufenthalt und Niederlassung, Ziff. 51 und 513). 3.2 3.2.1