3. Nachdem feststeht, dass X. eine gewerbsmässige Wirtetätigkeit im Sinne des Gesetzes über das Gastgewerbe und den Kleinhandel mit alkoholhaltigen Getränken (Gastgewerbegesetz, GGG) vom 25. November 1997 ausübt, ist im Folgenden zu prüfen, ob er dazu einen Fähigkeitsausweis benötigt. a) Gemäss § 3 der Verordnung über das Gastgewerbe und den Kleinhandel mit alkoholhaltigen Getränken (Gastgewerbeverordnung, GGV) vom 25. März 1998 sind bestimmte Betriebsarten vom 426 Verwaltungsbehörden 2004