Dem ist indessen entgegen zu halten, dass in solchen Fällen das Nettoeinkommen über einen angemessenen Zeitraum zu beobachten ist (…). 2003 Bau-, Raumplanungs- und Umweltschutzrecht 485 III. Bau-, Raumplanungs- und Umweltschutzrecht 119 Ausnützungsziffer. - Ein frei stehender Lift, der der Erschliessung von Terrassenhäusern dient, ist (nach der gleichen Berechnungsweise wie bei Treppenhäusern) zur Bruttogeschossfläche zu zählen (Erw. 4c). Nicht anrechenbar dagegen sind die äusseren Zugänge vom Lift zu den Wohnungstüren, sofern sie mindestens einseitig offen sind (Erw. 4b).