2. Zu prüfen ist, ob die Einsprecherin bei der Personalrekrutierung rechtmässig vorgegangen ist. 2.1 2.1.1 Gemäss "Bestätigung Stellenmeldung" der RAV vom 24. Januar 2003 wurde nach einem Betriebsarbeiter oder einer Betriebsmitarbeiterin bzw. einem Hilfsarbeiter Produktion oder einer Hilfsarbeiterin Produktion gesucht. Am 31. Januar 2003 wurde die Stellenmeldung dahingehend geändert, als die Suche auf Frauen eingeschränkt wurde. Mit Verfügung vom 26. Februar 2003 forderte der Rechtsdienst die Einsprecherin auf zu erklären, warum die Suche auf Betriebsarbeiterinnen eingeschränkt worden sei. 2.1.2 (…) 2.1.3