triebsbewilligung A besitzen, eher benachteiligt werden. Dies ist aber gerechtfertigt. So wird in einem relativ abgeschlossenen System, welches diejenigen bevorzugt, die bereits im Besitze von Standplätzen auf öffentlichem Grund sind, ein gewisser Ausgleich geschaffen. c) Werden bei einer Neuvergabe durch die Bewerber mehr Standplätze beansprucht, als zu vergeben sind, so ist die Zuteilung nach den vorgenannten objektiven Kriterien vorzunehmen. Dem Gemeinderat A. kommt dabei ein Ermessensspielraum zu, welchen er pflichtgemäss auszuüben hat.