Ein Bewerber bezeichnet etwa seine Eingabe als provisorisches Gesuch und bittet um Mitteilung, zu welchem Zeitpunkt und mit welchen Unterlagen er ein definitives Gesuch stellen könne. Auch ist nicht nachvollziehbar, wie der Gemeinderat anhand der vorgelegten Unterlagen geprüft hat, dass bei den Bewerbern, denen er dann einen Standplatz zuteilte, die übrigen Voraussetzungen nach Taxireglement erfüllt sind (beispielsweise der Nachweis der genügenden Betriebsmittel und Räumlichkeiten für zusätzliche Taxifahrzeuge). 474 Verwaltungsbehörden 2003