Die Betriebsbewilligung A berechtigt aber nicht - wie etwa in anderen Städten üblich - sämtliche dieser speziell gekennzeichneten Standplätze auf öffentlichem Grund zu benützen. Stattdessen werden die einzelnen Standplätze fix auf die Inhaber von Betriebsbewilligungen A verteilt. Die Stadt A. verfügt über insgesamt 16 solcher festen Standplätze. Um überhaupt eine Betriebsbewilligung A erlangen zu können, müssen die Bewerber die Voraussetzungen nach Art. 4 Abs. 1 lit. a-d TaxiR erfüllen. Sie haben sich somit auszuweisen, über einen Wohn- und Geschäftssitz in der Gemeinde A., wobei in begründeten Fällen der Gemeinderat Ausnahmen bewilligen kann (lit.