Mit Eingabe vom 24. Dezember 2002 reicht Rechtsanwalt Dr. M. B., namens und mit Vollmacht von I. B., Top Taxi, Beschwerde gegen diesen Entscheid des Gemeinderats ein und stellt folgende Rechtsbegehren: " 1. Es sei die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 2. Dezember 2002 aufzuheben. 2. Es seien dem Beschwerdeführer eine Betriebsbewilligung für mindestens vier feste Taxistandplätze am Bahnhof A. gemäss Art. 3 des Reglements über das Taxiwesen des Gemeinderates von A. zu erteilen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin.