Mit Verfügung vom 2. Dezember 2002 teilt der Gemeinderat A. I. B. mit, dass die vier frei gewordenen Standplätze am Bahnhof A. den Taxiunternehmen P., A., S. und A. zugeteilt wurden. Da zurzeit keine freien Taxistandplätze zur Verfügung stehen würden, müsse sein Gesuch zum heutigen Zeitpunkt abgelehnt werden. Mit Eingabe vom 24. Dezember 2002 reicht Rechtsanwalt Dr. M. B., namens und mit Vollmacht von I. B., Top Taxi, Beschwerde gegen diesen Entscheid des Gemeinderats ein und stellt folgende Rechtsbegehren: " 1. Es sei die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 2. Dezember 2002 aufzuheben.