Selbst der abgewählte Präsident bzw. der Beschwerdeführer hat sich in seiner Beschwerdeschrift im Sinne einer unbefriedigenden Arbeit in der Kommission geäussert („dass die Situation schwierig war, anerkennt der Beschwerdeführer"/"nur so ist es zu erklären, dass keine Ruhe und befriedigende Arbeit in dieser Behörde geleistet werden kann"). Schliesslich müssten nach einer Rückgängigmachung der Abwahl erneut Demissionen von Schulpflegemitgliedern oder Kündigungen von Lehrkräften erwartet werden. Die Situation konnte nach dem Entscheid des Schulrates vom 27.06.02 trotz der durchgeführten Massnahmen nicht entschärft werden; sie ist im Gegenteil eskaliert.