Schliesslich müssten nach einer Rückgängigmachung der Abwahl erneut Demissionen von Schulpflegemitgliedern oder Kündigungen von Lehrkräften erwartet werden. Die Situation konnte nach dem Entscheid des Schulrates vom 27.06.02 trotz der durchgeführten Massnahmen nicht entschärft werden; sie ist im Gegenteil eskaliert. Mit der Abberufung des Kommissionspräsidenten und der gleichzeitigen Neukonstituierung konnte die Schulpflege dagegen ihre Handlungsfähigkeit wiedererlangen. Dies hat sich als richtige und geeignete Massnahme erwiesen, da die Schwierigkeiten - wer auch immer die Verantwortung dafür trägt - offenbar mit der Person des Kommissionspräsidenten zusammenhingen.