Das Funktionieren einer Kommissionsarbeit ist aber nicht mehr gewährleistet, wenn, wie hier, die Konflikte innerhalb der Kommission zum Ausscheiden von einzelnen Kommissionsmitgliedern führten und sich nach deren Ersetzung alle Kommissionsmitglieder (mit Ausnahme des Beschwerdeführers) für eine Neubesetzung des Präsidentenamtes ausgesprochen haben (gemäss Vernehmlassungsschrift bestand bei den restlichen Mitgliedern darüber Einigkeit). Zudem hat auch der eingesetzte Me- 468 Verwaltungsbehörden 2003