In solchen Fällen muss zuerst einmal versucht werden, die Differenzen zu beseitigen (wie dies im vorliegenden Fall etwa mit der Einsetzung einer externen Fachperson versucht worden ist). Das Funktionieren einer Kommissionsarbeit ist aber nicht mehr gewährleistet, wenn, wie hier, die Konflikte innerhalb der Kommission zum Ausscheiden von einzelnen Kommissionsmitgliedern führten und sich nach deren Ersetzung alle Kommissionsmitglieder (mit Ausnahme des Beschwerdeführers) für eine Neubesetzung des Präsidentenamtes ausgesprochen haben (gemäss Vernehmlassungsschrift bestand bei den restlichen Mitgliedern darüber Einigkeit).