Das Geräusch wird auch von den Zuschauern nicht als störend empfunden. Aus grösseren Distanzen, insbesondere vom Dorf aus, dürfte es selbst bei ungünstigen Windverhältnissen kaum wahrnehmbar sein. Als Fazit lässt sich demnach sagen, dass es nach Ansicht der urteilenden Instanz durch- 462 Verwaltungsbehörden 2003