Bereits nach wenigen Minuten hatte eine Mannschaft den Sieg errungen. Zwischen den einzelnen Spieldurchgängen erfolgte dann eine längere Pause. Der Verein X. spielt nach eigenen Angaben etwa einmal monatlich in U., jeweils samstags und ausserhalb der vom Polizeireglement festgelegten Ruhezeiten. Die insgesamt vom Spielbetrieb ausgehenden Lärmimmissionen waren als gering einzustufen. Die Schussabgabe erzeugt nur ein relativ dumpfes Geräusch. So ist etwa ein Gehörschutz für die Schiessenden unnötig. Das Geräusch wird auch von den Zuschauern nicht als störend empfunden.