Das Spielgeschehen erweckte auf Unbeteiligte ganz den Anschein einer Sportveranstaltung. Allfällige uninformierte Spaziergänger hätten zu keinem Zeitpunkt den Spielbetrieb mit einer echten Gefahrenlage verwechseln können. Der Vorwurf von kriegsähnlichen Handlungen, in welche Passanten unvermittelt und unerwartet einbezogen werden könnten, erweist sich als nicht stichhaltig. Das Spielgeschehen war jedenfalls nicht geeignet, jemanden zu beunruhigen oder sogar zu erschrecken. Die eigentlichen Spieldurchgänge waren jeweils nur von kurzer Dauer. Bereits nach wenigen Minuten hatte eine Mannschaft den Sieg errungen.