Überempfindliche Gefühle einzelner Personen müssen ausser Acht gelassen werden. Ein Verstoss gegen die guten Sitten wäre etwa anzunehmen, wenn Unbeteiligte in das Spiel integriert würden oder wenn in einem sensibilisierten Umfeld in ausdrücklich kriegerischer Aufmachung Paintball gespielt würde. Das Paintballspiel mag zwar für viele ein fragwürdiges oder gar verwerfliches Handeln darstellen. Dass es aus rein ethischen Überlegungen heraus (z.B. wegen Gewaltverherrlichung oder Verletzung der Menschenwürde) generell die Sittlichkeit, als objektivierte, für jedermann verbindliche ethische Minimalvoraussetzungen einer Gesellschaft verletzen würde, ist indes kaum vorstellbar.